Ortsbeauftragter
Der Ortsbeauftragter (OB) ist der ehrenamtliche Dienststellenleiter im Ortsverband.
Er leitet den Ortsverband (OV) und trägt die Verantwortung für den Einsatz der wirtschaftlichen Mittel, Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Richtlinien, mit dem primären Ziel der Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft aller im Ortsverband dislozierten Einheiten.
Im obliegt die Fürsoge für alle Helferinnen und Helfer im OV und er repräsentiert die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk außerhalb der Behörde.
Im Einsatzfall ist der OB Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene. Weiter ist er der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Er erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) des OV.